Wir legen großen Wert darauf, unser Unternehmen verantwortungsvoll und nachhaltig zu führen. Ein zentraler Punkt dabei ist, dass unsere Produkte unter fairen und verantwortungsvollen Bedingungen hergestellt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, erwarten wir auch von unseren Partnern – wie Lieferanten, Subunternehmern, Vertretern und anderen Geschäftspartnern –, dass sie verantwortungsbewusst handeln und dabei Integrität, Fairness und Verantwortung in allen Bereichen ihres Geschäfts zeigen.

Unser Engagement umfasst auch die Einrichtung von Prozessen, um negative Auswirkungen auf Menschen- und Arbeitsrechte, die Umwelt (einschließlich des Klimas), die Korruptionsbekämpfung und den Tierschutz zu verhindern und zu bewältigen. Mit diesem Verhaltenskodex unterstützen wir die Auswahl und Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern, die unsere Werte und unser Engagement für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Produktion teilen – im Einklang mit internationalen Standards, Konventionen und Richtlinien.

Wir bitten unsere Geschäftspartner, sich zur Umsetzung der Standards, Prozesse und Anforderungen dieses Verhaltenskodex in ihren eigenen Betrieben zu verpflichten und mit ihren Lieferanten und Geschäftspartnern zusammenzuarbeiten, um auch die Richtlinien, Standards und Prozesse des Kodex umzusetzen .

Wir wissen, dass es Zeit und Ressourcen braucht, um die in diesem Verhaltenskodex beschriebenen Standards und Prozesse umzusetzen. Deshalb legen wir Wert darauf, dass unsere Lieferanten die Bereitschaft und Fähigkeit zeigen, sich kontinuierlich zu verbessern – sowohl bei der Erfüllung der Anforderungen des Kodex als auch bei der Weiterentwicklung ihrer Systeme, um negative Auswirkungen auf Menschen- und Arbeitsrechte, die Umwelt (einschließlich des Klimas), die Korruptionsbekämpfung und den Tierschutz anzugehen. Wir sind überzeugt, dass eine Zusammenarbeit mit transparentem Dialog zu einer nachhaltigeren und effizienteren Partnerschaft führen kann – eine, von der beide Seiten profitieren

Die Standards unseres Verhaltenskodex basieren auf international anerkannten Konventionen, darunter (aber nicht nur): die Internationale Menschenrechtscharta, die ILO-Erklärung zu grundlegenden Prinzipien und Rechten bei der Arbeit, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die OECD-Richtlinien zur Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles Geschäftsgebaren, das UN-Übereinkommen gegen Korruption, die Rio-Erklärung zu Umwelt und Entwicklung sowie die 10 Prinzipien des UN Global Compact.

Wir erwarten von allen Lieferanten, dass sie die für ihr Unternehmen geltenden nationalen Gesetze, Vorschriften und Industriestandards einhalten.

Weitere Informationen zu den spezifischen Anforderungen findest Du im beigefügten Verhaltenskodex. Wenn Du allgemeine Fragen zu diesem Schreiben hast, oder zu unserem Verhaltenskodex oder unserem Programm für verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement, wende Dich bitte jederzeit an uns.

Mit freundlichen Grüßen

Rabens Saloner

Due-Diligence-Anforderungen

Internationale Richtlinien fordern Unternehmen dazu auf, Verantwortung zu übernehmen und Sorgfalt walten zu lassen, um negative Auswirkungen auf Menschen- und Arbeitsrechte, die Umwelt (einschließlich Klima) und die Korruptionsbekämpfung zu erkennen, zu verhindern und abzuschwächen. Diese Verantwortung gilt für alle Gruppen, Einzelpersonen und Einheiten, auf die ein Unternehmen Einfluss hat – sei es in Geschäfts- und Produktionseinheiten, der lokalen Gemeinschaft oder der Umwelt.

Zu den wichtigsten Schritten im Rahmen der Due-Diligence-Verfahren gehört die Entwicklung von Richtlinien für alle relevanten Bereiche, wie Gesundheit und Sicherheit, Umweltschutz, Chemikalienmanagement und Korruptionsbekämpfung. Diese Richtlinien müssen klar an alle Mitarbeiter und andere relevante Interessengruppen kommuniziert werden. Zudem sollten Verfahren und Managementsysteme eingerichtet werden, um sicherzustellen, dass die Richtlinien umgesetzt und eingehalten werden. So können potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen effektiv verhindert und abgemildert werden.

Die Standards in diesem Verhaltenskodex sind in vier Abschnitte unterteilt, die jeweils einen wichtigen Themenbereich abdecken. Jeder Abschnitt beschreibt spezifische Mindeststandards innerhalb dieser Bereiche. Auch wenn ein Due-Diligence-Prozess zusätzliche Problembereiche aufdecken kann, konzentrieren sich diese Standards auf Themen, die besonders relevant für die Herstellung von Textilien, Bekleidung und Schuhen sind. Die Mindeststandards basieren auf den zuvor genannten internationalen Konventionen, Standards und Richtlinien und müssen von allen Lieferanten eingehalten werden.

  • Menschen- und Arbeitsrechte
  • Umwelt und Klima
  • Korruptionsbekämpfung
  • Tierschutz

Menschen- und Arbeitsrechte

Kinderarbeit und junge Arbeitnehmer

Lieferanten dürfen keine Kinder unter 15 Jahren beschäftigen – auch dann nicht, wenn das nationale Recht es erlaubt. Für junge Arbeitnehmer zwischen 15 und 18 Jahren müssen alle gesetzlichen Beschränkungen eingehalten werden. Sie dürfen nur leichte Arbeiten mit reduzierten Arbeitszeiten ausführen. Das bedeutet, dass sie vor gefährlicher Arbeit, Nachtschichten und allen Tätigkeiten geschützt werden müssen, die ihrer körperlichen oder geistigen Entwicklung schaden könnten.

Wird in einer Einrichtung Kinderarbeit festgestellt, muss der Lieferant Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört, Richtlinien und Programme zu entwickeln, sich daran zu beteiligen und dazu beizutragen, dass das betroffene Kind Übergangsregelungen nutzen kann. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass das Kind eine hochwertige Ausbildung erhält und in der Schule bleibt, bis es nicht mehr als Kind gilt. p> p>

Zwangsarbeit

Die Arbeit muss freiwillig sein. Lieferanten dürfen weder Sklaverei, Zwangsarbeit noch Schuldknechtschaft anwenden oder unterstützen.

Mitarbeiter dürfen nicht durch Einstellungsgebühren, Kautionen oder die Einbehaltung von Gehalt und Sozialleistungen unter Druck gesetzt werden. Auch persönliche Dokumente dürfen nicht vom Arbeitgeber einbehalten werden, und Überstunden dürfen niemals erzwungen werden

Anstellungsbedingungen

Arbeitgeber dürfen Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern, die sich aus internationalen Übereinkommen oder Sozialversicherungsgesetzen ergeben, nicht umgehen. Das gilt auch für den Einsatz von kurzfristigen Verträgen wie Vertrags- oder Gelegenheitsarbeit.

Alle Mitarbeiter – auch Zeitarbeiter und Gelegenheitsarbeiter – müssen einen schriftlichen und rechtsgültigen Arbeitsvertrag erhalten. Dieser Vertrag sollte in einer Sprache verfasst sein, die die Mitarbeiter verstehen, und muss klare Angaben zu den Beschäftigungs- und Kündigungsbedingungen enthalten.

Diskriminierung und Belästigung

Lieferanten dürfen keine Diskriminierung unterstützen oder anwenden – weder bei der Einstellung noch während des Arbeitsverhältnisses. Entscheidungen über Jobs, Gehalt, Schulungen, Beförderungen, Disziplinarmaßnahmen, Kündigungen oder Pensionierungen müssen immer auf der Fähigkeit basieren, die Arbeit auszuführen. Es darf niemals auf Geschlecht, Familienstand, Schwangerschaft, Herkunft, Hautfarbe, Alter, sexuelle Orientierung, Religion, politische Ansichten, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Nationalität, Gesundheitszustand oder Behinderung ankommen.

Alle Mitarbeiter verdienen es, mit Respekt und Würde behandelt zu werden. Lieferanten müssen sicherstellen, dass Mobbing, Einschüchterung, Gewalt, Drohungen, körperliche Züchtigung sowie physische, sexuelle, psychische und verbale Belästigung oder Misshandlung in keiner Form vorkommen. Es müssen klare Verfahren vorhanden sein, um gegen Belästigung oder Diskriminierung vorzugehen und sicherzustellen, dass solche Fälle konsequent geahndet werden.

Es müssen besondere Maßnahmen ergriffen werden, um Arbeitnehmerinnen vor geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen.

Vereinigungs- und Tarifverhandlungsfreiheit

Lieferanten müssen das Recht der Mitarbeiter respektieren, sich frei zu Gewerkschaften oder anderen Verbänden ihrer Wahl anzuschließen, diese zu gründen und Tarifverhandlungen ohne Einmischung oder Bestrafung seitens des Arbeitgebers zu führen. Es müssen Mechanismen wie Ausschüsse zur Mitarbeiterbeteiligung eingerichtet werden, um Streitigkeiten, einschließlich Beschwerden von Mitarbeitern, zu lösen. Zudem muss eine effektive Kommunikation zwischen den Mitarbeitern und ihren Vertretern sichergestellt werden.

Wenn das Recht auf Vereinigung und Tarifverhandlungen durch nationales Recht eingeschränkt ist, müssen Lieferanten den Mitarbeitern trotzdem die freie Wahl ihrer eigenen Vertreter ermöglichen und alternative Formen der Arbeitnehmervertretung unterstützen

Arbeitszeiten und Urlaub

Die Standardarbeitszeiten müssen den örtlichen Vorschriften, Tarifverträgen und Branchenstandards entsprechen, dürfen aber 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten, ohne Überstunden. Alle Überstunden müssen immer freiwillig sein und dürfen nicht regelmäßig angefordert werden. Wöchentliche Überstunden sollten 12 Stunden nicht überschreiten.

Mitarbeiter haben Anspruch auf mindestens einen freien Tag pro Woche sowie auf bezahlten Jahresurlaub. Mutterschaftsurlaub, Krankheitsurlaub und andere Urlaubsarten müssen allen Mitarbeitern gemäß den lokalen Vorschriften gewährt werden.

Löhne und Sozialleistungen

Der Lohn für eine normale Arbeitswoche muss mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn, den Branchenstandards oder dem ausgehandelten Lohn entsprechen – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Der Lohn muss regelmäßig und pünktlich gezahlt werden.

Lieferanten sollten darauf hinarbeiten, einen fairen Lohn zu zahlen, der ausreicht, um die Grundbedürfnisse der Mitarbeiter und ihrer Familien zu decken und ein gewisses zusätzliches Einkommen zu ermöglichen. Alle Überstunden müssen mit mindestens 125 % des normalen Lohns vergütet werden.

Abzüge vom Lohn sind nur erlaubt, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben oder im Tarifvertrag festgelegt sind und dürfen nicht als Strafe verwendet werden.

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 

Für alle Mitarbeiter muss eine sichere und hygienische Arbeitsumgebung garantiert werden.

Um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden und ein gesundes sowie sicheres Arbeitsumfeld zu fördern, müssen Lieferanten sicherstellen, dass mindestens die folgenden Maßnahmen umgesetzt sind. Die Liste ist nicht abschließend, sondern beschreibt die wichtigsten Aspekte eines Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystems. Es sollten außerdem besondere Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass der Ansatz geschlechtersensibel ist.

  • Beauftragte der Geschäftsführung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
  • Vorfall- und Risikomanagementverfahren, die zur Größe und Art des Unternehmens passen.
  • Schulungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz, einschließlich Brandbekämpfung und dem Umgang mit Gefahrstoffen und Chemikalien.
  • Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) in gutem Zustand, kostenlos und mit Schulung im richtigen Umgang.
  • Alle Räumlichkeiten vor Ort, wie Schlafsäle, Toiletten, Umkleideräume und Kantinen, müssen hygienische und sichere Standards erfüllen, einschließlich Brandschutz.
  • Jederzeit Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitären Einrichtungen für die Mitarbeiter.
  • Sicherer und gesunder Zustand der Gebäude mit allen erforderlichen Genehmigungen und Zertifikaten zur Gebäudesicherheit.
  • Sichere Elektroinstallationen, die von qualifiziertem Personal installiert und gewartet werden.

Umwelt

Allgemeine Bestimmungen

Lieferanten müssen sicherstellen, dass alle ihre Aktivitäten den geltenden Umweltgesetzen und -vorschriften entsprechen. Das bedeutet, dass sie alle nötigen Registrierungen, Genehmigungen und Lizenzen einholen und aufrechterhalten müssen. Dies schließt auch, aber nicht nur, die folgenden Bereiche ein.

Außerdem müssen Lieferanten über Verfahren und Ressourcen verfügen, um negative Auswirkungen auf die Umwelt zu vermeiden und zu minimieren. Sie sollten sicherstellen, dass sie Maßnahmen zum Schutz der Umwelt ergreifen, wie in den folgenden Bereichen beschrieben.

Wir erwarten auch, dass unsere Lieferanten sicherstellen, dass ihre gesamte Lieferkette diese Anforderungen erfüllt.

Chemikalien

Lieferanten müssen ihre Geschäftstätigkeit in Übereinstimmung mit den folgenden Anforderungen an Chemikalien durchführen:

Bei der Lagerung, Handhabung, Verwendung und Entsorgung aller Chemikalien müssen die örtlichen Gesetze befolgt werden und das Materialsicherheitsdatenblatt (MSDS) für jedes chemische Produkt eingehalten werden.

Lieferanten müssen sicherstellen, dass alle ihre Aktivitäten den geltenden Gesetzen und Vorschriften zum Schutz von Wasserressourcen entsprechen. Das bedeutet, dass sie sich an die Regeln zur Wasserqualität und Abwasserbehandlung halten müssen.

Es sollten Maßnahmen zur Reinigung von Abwasser getroffen werden. Lieferanten sollten auch daran arbeiten, ihren Wasserverbrauch während der Produktion zu minimieren, zum Beispiel durch wassersparende Techniken und das Recycling von Abwasser. Dies gilt besonders für Lieferanten, die Nassprozesse nutzen. Auch Lieferanten ohne Nassprozesse sollten ihren Wasserverbrauch überwachen und messen.

Es wird erwartet, dass Lieferanten die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die lokale oder regionale Wasserversorgung messen, um einen negativen Einfluss auf die Wasserknappheit zu vermeiden.

Luftqualität und Klima:

Lieferanten müssen ihre Luftemissionen, einschließlich Lärm-, Geruchs- und Staubemissionen, gemäß den geltenden Vorschriften reduzieren und überwachen.

Sie sollten auch daran arbeiten, die Auswirkungen des Klimawandels zu minimieren, indem sie folgende Maßnahmen umsetzen: Einführung von Energieeffizienzmaßnahmen in der gesamten Wertschöpfungskette, beginnend mit den effizientesten Prozessen, Nutzung erneuerbarer Energien, wenn möglich, und Berechnung der Emissionen sowie das Setzen von Zielen zur Emissionsreduzierung unter Verwendung anerkannter Standards.

Abfallmanagement:

Alle Abfälle müssen verantwortungsvoll und mindestens nach den geltenden Vorschriften entsorgt werden. Gefährliche Abfälle müssen von einem autorisierten Unternehmen oder einer autorisierten Organisation entsorgt werden.

Lieferanten sollten den Abfall, der während der Produktion auf Deponien landet, so gut wie möglich minimieren, die Sammlung von Abfällen für die Wiederverwendung erleichtern, den Einsatz neuer Rohstoffe reduzieren und den Einsatz recycelter Materialien optimieren. Das Ziel sollte sein, dass keine Abfälle auf Mülldeponien landen.

Korruptionsbekämpfung

Von Lieferanten wird erwartet, dass sie in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit ihrem Geschäft nach hohen ethischen Standards und mit Integrität handeln und über angemessene Verfahren verfügen, um Korruption in ihren Betrieben zu verhindern.

Keine Form von Korruption, Erpressung, Schmiergeldern, Schmiergeldzahlungen oder Bestechung darf angeboten, angenommen oder versprochen werden.

Tierschutz

Von Lieferanten wird erwartet, dass sie sicherstellen, dass die Materialien in ihren Produkten von Tieren stammen, die gemäß allen geltenden Vorschriften, Konventionen und Standards behandelt wurden. Die Tiere müssen mit Respekt und Würde gepflegt und behandelt werden. Kein Tier darf absichtlich Schaden erleiden oder unnötigem Schmerz ausgesetzt werden.

Die Tötung von Tieren muss stets auf die schnellste, schmerzärmste und weniger traumatische Weise erfolgen. Sie muss von anerkannten Veterinären genehmigt werden und nur von geschultem Personal durchgeführt werden.

Wenn Materialien von Tieren verwendet werden, sollte der Lieferant bereit sein, die gesamte Produktkette nachzuverfolgen und nachzuweisen – beispielsweise durch glaubwürdige Drittzertifizierungen wie den Responsible Down Standard (RDS) oder den Responsible Wool Standard (RWS).

Beschwerden

Lieferanten sollten einen Beschwerdemechanismus haben, der es den Stakeholdern ermöglicht, ihre Bedenken zu äußern, falls sie feststellen, dass die Geschäftstätigkeit des Lieferanten negative Auswirkungen auf Menschenrechte, Arbeitsrechte, Umwelt, Klima, Korruptionsbekämpfung oder Tierschutz hat. Dieser Mechanismus sollte der Größe des Unternehmens entsprechen und könnte beispielsweise eine Whistleblower-Funktion oder eine Arbeitnehmervertretung umfassen. Es ist wichtig, dass der Beschwerdemechanismus klar kommuniziert wird, für alle Mitarbeitenden (einschließlich Leiharbeiter) zugänglich ist und auf eine vertrauliche, unvoreingenommene, zeitgerechte und transparente Weise bearbeitet wird.

Zusammenarbeit und Überwachung

Ein offener und transparenter Dialog über die Standards dieses Verhaltenskodex ist entscheidend für unsere Zusammenarbeit mit Lieferanten. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie auch alle Subunternehmer informieren – versteckte Fabriken sind nicht erlaubt.

Alle Lieferanten werden anhand der Kodex-Standards bewertet. Wir legen besonderen Wert auf Lieferanten, die sich aktiv dazu verpflichten, die Vorschriften einzuhalten und kontinuierliche Verbesserungen zu zeigen.

Lieferanten werden auf verschiedene Weise bewertet, zum Beispiel durch Selbstbewertungen, interne Bewertungen und auch durch Bewertungen von Dritten (angekündigt oder unangekündigt). Uns und unseren externen Prüfern muss auf Anfrage Zugang zu allen Einrichtungen – einschließlich Subunternehmern – sowie relevanten Dokumenten und Mitarbeitern gewährt werden.

Wir vertrauen darauf, dass unsere Lieferanten die Anforderungen dieses Kodex erfüllen. Sollte ein Lieferant bestimmte Verfahren oder Praktiken verbessern müssen, erwarten wir, dass er dies innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens tut. Wir sind überzeugt, dass der Weg zu guten Sozial- und Umweltstandards ein Prozess ist, und wir sind bereit, bei den Bemühungen unserer Lieferanten unterstützend zusammenzuarbeiten.

Zeigt ein Lieferant jedoch kein Engagement oder keine Bereitschaft, die Standards dieses Kodex einzuhalten und zu verbessern, werden wir nicht zögern, die Geschäftsbeziehung zu beenden.


Unterschrift

 

Rabens Saloner (Lieferantenzeichen)